Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.06.2015 - 6 CE 15.1002, 6 C 15.1003   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,18093
VGH Bayern, 18.06.2015 - 6 CE 15.1002, 6 C 15.1003 (https://dejure.org/2015,18093)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.06.2015 - 6 CE 15.1002, 6 C 15.1003 (https://dejure.org/2015,18093)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - 6 CE 15.1002, 6 C 15.1003 (https://dejure.org/2015,18093)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,18093) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Soldat auf Zeit; stufenweise Festsetzung der Dienstzeit; Nichtverlängerung der Dienstzeit wegen mangelnder Bewährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Nichtverlängerung der Dienstzeit eines Zeitsoldaten wegen mangelnder Bewährung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Nichtverlängerung der Dienstzeit eines Zeitsoldaten wegen mangelnder Bewährung

  • rewis.io

    Keine Verlängerung der Dienstzeit eines Zeitsoldaten wegen Falschangaben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SG § 40 Abs. 1; WBO § 23 Abs. 1; WDO § 24 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit einer Nichtverlängerung der Dienstzeit eines Zeitsoldaten wegen mangelnder Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2015 - 6 CE 15.1002
    Die gerichtliche Nachprüfung beschränkt sich insoweit auf die Kontrolle, ob der Dienstherr im Einzelfall den anzuwendenden Begriff und den gesetzlichen Rahmen seines Beurteilungsspielraums verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2010 - 1 WB 52.08 - juris Rn. 24; vgl. auch BVerwG, U.v. 31.5.1990 - 2 C 35.88 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2015 - 6 CE 15.1002
    Hierfür sind schwerwiegende Umstände wie Psychopathien, Neurosen, Affektzustände sowie Folgeerscheinungen einer Abhängigkeit von Alkohol, Drogen und Medikamenten heranzuziehen (BVerwG, U.v. 25.3.2010 - 2 C 83.08 - juris Rn. 29 f.).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2015 - 6 CE 15.1002
    Die gerichtliche Nachprüfung beschränkt sich insoweit auf die Kontrolle, ob der Dienstherr im Einzelfall den anzuwendenden Begriff und den gesetzlichen Rahmen seines Beurteilungsspielraums verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2010 - 1 WB 52.08 - juris Rn. 24; vgl. auch BVerwG, U.v. 31.5.1990 - 2 C 35.88 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2015 - 6 CE 15.1002
    Eine Maßnahme des Wehrdienstdisziplinarrechts dient ausschließlich dem Zweck, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wieder herzustellen und aufrechtzuerhalten (BVerwG, U.v. 11.6.2008 - 2 WD 11/07 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 16.04.1970 - VIII C 15.69

    Entlassung als Soldat auf Zeit - Beginn der militärischen Laufbahn als

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2015 - 6 CE 15.1002
    Diese stufenweise Festsetzung der Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit durch Verfügung außerhalb der Ernennungsurkunde erfolgt auf der Rechtsgrundlage des § 40 Abs. 1 SG (BVerwG, U.v. 16.4.1970 - VIII C 15.69 - BVerwGE 35, 150, 154 f.; OVG Lüneburg, B.v. 17.7.2013 - 5 LA 112/13 - juris Rn. 10 f.).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 2 WD 36.01

    Disziplinarmaßnahmen bei schuldhafter Verletzung der Wahrheitspflicht durch

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2015 - 6 CE 15.1002
    Durch unwahre Erklärungen gegenüber Vorgesetzten und Dienststellen der Bundeswehr büßt er allgemein seine Glaubwürdigkeit ein (BVerwG, U.v. 4.12.2001 - 2 WD 36/01 - juris Rn. 7 f.).
  • OVG Niedersachsen, 17.07.2013 - 5 LA 112/13

    § 40 Abs. 1 SG als Rechtsgrundlage für die stufenweise Festsetzung der Dienstzeit

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2015 - 6 CE 15.1002
    Diese stufenweise Festsetzung der Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit durch Verfügung außerhalb der Ernennungsurkunde erfolgt auf der Rechtsgrundlage des § 40 Abs. 1 SG (BVerwG, U.v. 16.4.1970 - VIII C 15.69 - BVerwGE 35, 150, 154 f.; OVG Lüneburg, B.v. 17.7.2013 - 5 LA 112/13 - juris Rn. 10 f.).
  • BVerwG, 29.07.1996 - 1 WB 25.96

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts -

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2015 - 6 CE 15.1002
    Es handelt sich vorliegend um eine Statusangelegenheit, so dass gemäß § 82 Abs. 1 Soldatengesetz - SG - der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist (vgl. BVerwG, B.v. 29.7.1996 - 1 WB 25/96 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 04.09.2017 - 6 ZB 17.1325

    Keine Verlängerung der Dienstzeit eines Soldaten bei mangelnder charakterlicher

    (1) Die stufenweise Festsetzung der Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit durch Verfügung außerhalb der Ernennungsurkunde erfolgt auf der Rechtsgrundlage des § 40 Abs. 1 SG (BVerwG, U.v. 16.4.1970 - VIII C 15.69 - BVerwGE 35, 150, 154 f.; BayVGH, B.v. 18.6.2015 - 6 CE 15.1002 und 6 C 15.1003 - juris Rn. 15; NdsOVG, B.v. 17.7.2013 - 5 LA 112/13 - juris Rn. 10 f.).

    Der Beklagten steht in diesem Fall kein Ermessen über die Verlängerung der Dienstzeit zu, sondern der Soldat hat bei Bewährung einen Anspruch auf Verlängerung (BayVGH, B.v. 18.6.2015 - 6 CE 15.1002 und 6 C 15.1003 - juris Rn. 15; Sohm in Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 2. Aufl. 2010, § 40 Rn. 20).

    Die gerichtliche Nachprüfung beschränkt sich insoweit auf die Kontrolle, ob der Dienstherr im Einzelfall den anzuwendenden Begriff und den gesetzlichen Rahmen seines Beurteilungsspielraums verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2010 - 1 WB 52.08 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 18.6.2015 - 6 CE 15.1002 und 6 C 15.1003 - juris Rn. 15).

    Die Wahrheitspflicht erfasst nicht nur den engeren militärischen Bereich, sondern auch alle mit dem Dienst zusammenhängenden Vorgänge (BayVGH, B.v. 18.6.2015 - 6 CE 15.1002 und 6 C 15.1003 - juris Rn. 17).

  • VG München, 24.04.2017 - M 21 K 16.1087

    Unstatthafte Klage gegen Ablehnung der Verlängerung der Dienstzeit eines Soldaten

    Die stufenweise Festsetzung der Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit durch Verfügung außerhalb der Ernennungsurkunde erfolgt auf der Rechtsgrundlage des § 40 Abs. 1 SG (BVerwG, U.v. 16.4.1970 - VIII C 15.69 - BVerwGE 35, 150/154; OVG SH, B.v. 17.7.2013 - 5 LA 112/13 - juris Rn. 10 f.; BayVGH, B.v. 18.6.2015 - 6 CE 15.1002 - juris Rn. 15).

    Die gerichtliche Nachprüfung beschränkt sich insoweit auf die Kontrolle, ob der Dienstherr im Einzelfall den anzuwendenden Begriff und den gesetzlichen Rahmen seines Beurteilungsspielraums verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BayVGH, B.v. 18.6.2015 a.a.O. - juris Rn. 15 m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht